Erstinformationen

DI Frau GmbH

I. Allgemeine Informationen zum Unternehmen

Name, Anschrift

DI Frau GmbH
Geißeichstraße 5
70197 Stuttgart
Geschäftsführerinnen: Justine Ivakovic, Chiara Küpper

T +49 711 40093-400
F  +49 711 40093-430
kontakt@di-frau.de

Handelsregisternummer: HRB 786012, Handelsregistergericht: Stuttgart

Gesetzlicher Status

Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 und 3 GewO
Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO
Immobilienmakler und Darlehensvermittler gemäß § 34c GewO 

Zuständige Aufsichtsbehörde

für die Erlaubniserteilung nach § 34 d Abs. 1 GewO: IHK Stuttgart
für die Erlaubniserteilung nach § 34 f Abs. 1 GewO: IHK Stuttgart
für die Erlaubniserteilung nach § 34 i Abs. 1 GewO: IHK Stuttgart
für die Erlaubniserteilung nach § 34c GewO: Landeshauptstadt Stuttgart. 

Registrierungsnummer im Vermittler-Register

Versicherungsvermittler-Register: D-LTTR-2U6O7-40
Finanzanlagenvermittler-Register: D-F-175-1I84-05
Immobiliardarlehensvermittler-Register: D-W-175-QPZT-05
Immobilienmakler und Darlehensvermittler 34/2022

Registerstelle des Vermittler-Registers

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V., Breite Str. 29, 10178 Berlin
Auskunft über Tel. 030 20308-0 oder www.vermittlerregister.info unter der jeweiligen oben genannten Registrierungsnummer.

II. Weitere Informationen für die Tätigkeit als Versicherungsmakler

  1. Beratung

Die Tätigkeit als Versicherungsmakler beinhaltet auch Beratung.

  1. Information über Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt als

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird oder als
  • Kombination aus beidem.

Dies ist abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.

III. Weitere Informationen für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler

  1. Belehrung über Aufzeichnung von Telefongesprächen und sonstiger elektronischer Kommunikation

Als Finanzanlagenvermittler ist die DI Frau GmbH gesetzlich verpflichtet, Telefongespräche und elektronische Kommunikation mit Kund:innen zu Finanzanlagen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre gespeichert und stehen in diesem Zeitraum bei Nachfrage zur Verfügung.

  1. Information über Emittenten und Anbieter, zu deren Finanzanlagen vermittelt und beraten wird vollumfänglich

Vermittelt und ggf. beraten wird zu Finanzanlagen aus der gesamten Breite des in Deutschland bestehenden Marktes, soweit dies im Rahmen der behördlichen Zulassung als Finanzanlagenvermittler gem. § 34 f GewO zulässig ist.

  1. Information über die Vergütung als Finanzanlagenvermittler

Im Zusammenhang mit der Anlagevermittlung und ggf. -beratung erhält die DI Frau bei Abschluss eines Anlagegeschäfts eine Vergütung durch Zuwendungen (insbesondere Provisionen) von Dritten, welche auch behalten werden dürfen. Führt die Anlagevermittlung und/oder Anlageberatung nicht zum Abschluss eines Anlagegeschäfts, hat die Kund:in für die erbrachte Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung an die DI Frau zu entrichten. Mit den Zuwendungen bzw. der Aufwandsentschädigung sind grundsätzlich alle Tätigkeiten der DI Frau im Zusammenhang mit einer Anlageberatung, einer Anlagevermittlung oder einem reinem Ausführungsgeschäft abgegolten; eine darüber hinaus gehende Vergütung schuldet die Kund:in nur nach gesonderter Vereinbarung.

  1. Kommunikationsmittel/Aufträge

Die Kommunikation mit der Kund:in kann grundsätzlich schriftlich, per E-Mail, per Fax und telefonisch erfolgen. Aufträge kann die Kund:in schriftlich/per Fax erteilen. Sofern die DI Frau GmbH bei der Auftragserteilung über eines der genannten Kommunikationsmittel nicht erreichbar sein sollte, ist die Kund:in verpflichtet, auf ein anderes Kommunikationsmittel auszuweichen.

IV. Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten kann sich die Kund:in zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung an folgende Schlichtungsstelle wenden:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
E-Mail: kontakt@schlichtungsstellefinanzberatung.de
Telefax 040 696508-91

V. Informationen zu im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Finanzdienstleistungen

  1. Wesentliche Merkmale der Dienstleistungen bei der Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler

Die DI Frau GmbH erbringt Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Bezug auf beabsichtigte Anlagegeschäfte. Sowohl bei einer Anlageberatung als auch bei einer Anlagevermittlung prüft die DI Frau GmbH, ob die Kund:in aufgrund seiner bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage ist, die Risiken des beabsichtigten Anlagegeschäfts angemessen beurteilen zu können (sogenannte Angemessenheitsprüfung), informiert die Kund:in über die wesentlichen Produktmerkmale und leitet den Kundenauftrag an die ausführende Stelle (z.B. Depotbank) weiter. Bei einer Anlageberatung bewertet sie darüber hinaus die persönlichen Verhältnisse der Kund:in und erteilt dieser eine daran ausgerichtete, individuelle Anlageempfehlung. 

  1. Wichtige Risikohinweise

Anlagegeschäfte sind spezifischen Risiken ausgesetzt, welche je nach Art des Finanzinstruments variieren. Der Wert eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen, auf welche die DI Frau GmbH keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge oder Wertsteigerungen. Weitere Einzelheiten sind den Verkaufsunterlagen des jeweiligen Finanzinstruments zu entnehmen. 

  1. Wesentliche Merkmale der Dienstleistungen bei der Tätigkeit als Darlehensvermittler

Bei der Tätigkeit als Darlehensvermittler vermittelt die DI Frau GmbH der Kund:in einen Darlehensvertrag, indem sie den Vertragsabschluss durch Verhandlungen mit dem betreffenden Kreditinstitut fördert, und/oder sie der Kund:in die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrages nachweist. Vom Leistungsumfang ebenfalls umfasst ist die ergänzende Beratung der Kund:in bei der gewünschten Finanzierung.

  1. Telekommunikationskosten

Eigene Kosten (z.B. für Telefongespräche) hat die Kund:in selbst zu tragen. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an.

  1. Kommunikations- und Vertragssprache

Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung und die Kommunikation mit der Kund:in ist Deutsch. Ebenso werden die vorliegenden Informationen und die Widerrufsbelehrung ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

  1. Rechtsordnung/Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kund:in und der DI Frau GmbH gilt deutsches Recht. Soweit die Kund:in Kauffrau ist oder sie über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, ist Gerichtsstand der Sitz der DI Frau GmbH. Andernfalls richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

  1. Informationen über das Zustandekommen der Verträge/Aufträge bei der Finanzanlagenvermittlung

Die Rahmenvereinbarung zwischen der Kund:in und der DI Frau GmbH kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande. Ein auf Abschluss eines einzelnen Anlagegeschäfts gerichteter Vermittlungs- oder Beratungsauftrag mit der DI Frau GmbH kommt in der Regel stillschweigend dadurch zustande, dass die Kund:in Informationen zu dem betroffenen Produkt bzw. eine Beratung abfragt und die DI Frau GmbH ihr daraufhin inhaltliche Auskünfte hierzu erteilt bzw. berät. Sowohl für die Rahmenvereinbarung als auch für jeden einzelnen Vermittlungs- oder Beratungsauftrag, steht der Kund:in ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  1. Informationen über das Zustandekommen des Vertrages bei der Darlehensvermittlung

Der Darlehensvermittlungsauftrag zwischen der Kund:in und der DI Frau GmbH kommt mit Unterzeichnung durch und Zugang bei beiden Parteien zustande. Für den Darlehensvermittlungsauftrag steht der Kund:in ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  1. Laufzeit des Vertrages, Kündigung

Die Rahmenvereinbarung für Finanzanlagenvermittlung sieht keine Mindestlaufzeit vor. Sie wird für unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.

  1. Hinweis auf Steuern und weitere Kosten

Einkünfte aus Anlagegeschäften sind steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Gewinne aus der Veräußerung von Finanzinstrumenten. In der Regel wird die anfallende Steuer direkt von der Depotbank oder dem Emittenten des Finanzinstruments an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Darüber hinaus können im Zusammenhang mit der Durchführung von Anlagegeschäften weitere Kosten entstehen. Diese Kosten werden von der DI Frau GmbH weder erhoben noch abgeführt. Einzelheiten zur Höhe der Kosten sind den Kosteninformationen zu dem jeweiligen Finanzinstrument zu entnehmen, welche dem Kunden vor Durchführung des Anlagegeschäfts überlassen werden. 

Stand: 03.03.2023

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